06.06.2016 – Anlässlich der NATO-Übung in Polen appelliert die ärztliche Friedensorganisation IPPNW an Bundeskanzlerin Angela Merkel, die deutsche Beteiligung an NATO-Kriegsmanövern zu beenden.
„Deutschland hat seit Beginn des Jahres den Vorsitz der OSZE in Europa übernommen und sich vorgenommen, den Dialog mit Russland zu erneuern und Vertrauen neu zu aufzubauen. Dazu passt eine NATO-Übung in Polen an der Grenze zu Russland kurz vor dem NATO-Gipfel nicht“, kritisiert die IPPNW-Vorsitzende Susanne Grabenhorst.
Warum die NATO im 21. Jahrhundert keinen Sinn mehr macht
Aachener Nachrichten, 26.11.2010
Als „NATO-3.0“ pries Generalsekretär Rasmussen die neue NATO-Strategie an, bevor sie am 20.November in Lissabon beschlossen wurde. Nach NATO-1.0, dem Militärbündnis des kalten Krieges, und NATO-2.0, der weltweiten Interventionstruppe, sollte jetzt die nächste Version folgen. Doch das, was in Lissabon herauskam, war nicht einmal ein Update, das die wichtigsten Fehler der alten Versionen behob.
Zum Kernproblem Afghanistan gab es keine Strategie, weder eine des Abzugs, noch eine des Bleibens. Der Beschluss, bis 2014 die Verantwortung an die afghanische Regierung zu übergeben und die NATO-Kampftruppen abzuziehen, wenn die Situation es ermöglicht, ist ein Vertagen des Problems, mehr nicht.
Sicher: die Absichten der NATO, aller Welt ihren Willen diktieren zu wollen, klangen schon mal überzeugender. Afghanistan hat deutlich die Grenzen aufgezeigt für Versuche, politische Konflikte mit militärischen Mitteln zu lösen. Von schnellen Eingreiftruppen, die die NATO mal eben zu diesem und dann zu jenem Krisenherd schickt, ist keine Rede mehr. Und es sieht in Zukunft nicht besser aus. Längst fehlt den Militärs das Geld, um großangelegte Kriege in aller Welt führen zu können. Großbritannien und Frankreich haben im Vorfeld des Gipfels bereits eine Art Car-sharing für ihre Flugzeugträger eingeführt. Allein wäre Großbritannien nicht einmal mehr in der Lage, einen Falklandkrieg wie in den siebziger Jahren zu führen. Auch die USA sind in der prekären Situation, ihre Kriege letztlich mit chinesischen Krediten führen zu müssen.
Dr. Dieter Deiseroth, Richter am Bundesverwaltungsgericht
Ist die NATO ein Verteidigungsbündnis oder ein "System gegenseitiger kollektiver Sicherheit"?
Galt die NATO jahrzehntelang unbestritten als Militärbündnis, so finden sich in jüngerer Zeit sowohl in der öffentlichen wie in der juristischen Diskussion zunehmend Positionen, die der NATO - ähnlich wie den Vereinten Nationen - den Charakter eines Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit zuschreiben wollen.
Dr. Dieter Deiseroth, seit 2001 Richter am Bundesverwaltungsgericht, zeigt, dass es sich dabei um eine rechtshistorisch unhaltbare und politisch bedenkliche Interpretation handelt. Er argumentiert u.a.:
„Der wichtigste Unterschied zwischen einem „System kollektiver Verteidigung „ (Verteidigungsbündnis) und einem „System kollektiver Sicherheit“ ist, dass sie auf zwei entgegen gesetzten Grundkonzeptionen von Sicherheitspolitik beruhen. Das Grundkonzept von Verteidigungsbündnissen basiert auf Sicherheit durch eigene Stärke und die Stärke der eigenen Verbündeten. Es ist „partikulär-egoistisch“. Die Grundkonzeption kollektiver Sicherheit basiert hingegen auf der Sicherheit aller potenziellen Gegner durch die Reziprozität innerhalb einer internationalen Rechtsordnung. Es verankert die eigene Sicherheit also gerade nicht in der relativen Schwäche und Unterlegenheit des potenziellen Gegners, sondern in der gemeinsamen Sicherheit. Dem liegt die Vorstellung zugrunde, dass die eigene Sicherheit zugleich auf der Sicherheit des potenziellen Gegners beruht.“
Den kompletten Text finden Sie im Internet auf der Seite:
Studie: „Sicherheitspolitische Alternativen zur NATO
Die internationalen Überlegungen zur Neubelebung der OSZE, der russische Vorschlag eines Europäischen Sicherheitsvertrages, eine kooperative Sicherheitsarchitektur – Schritte zur Auflösung der NATO